Folgender Gesetzentwurf steht zur Abstimmung:
Wet op Inkomstebelasting
1. Der Einkommensteuer unterliegt das im Inland erzielte Einkommen natürlicher und juristischer Personen.
2. Einkommen im Sinne dieses Gesetzes ist der Überschuss der Einnahmen über die mit dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung des Einkommens verbundenen Ausgaben.
3. (1) Natürlichen Personen wird ein jährlicher Freibetrag von 9 000 Daler gewährt.
(2) Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden, beträgt der Freibetrag 18 000 Daler.
4. Der Steuersatz beträgt 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
5. (1) Bei abhängig Beschäftigten wird die Einkommensteuer monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und an das Belastingkantoor abgeführt.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die einbehaltene Steuer bis zum 10. des Folgemonats zu überweisen.
6. (1) Selbständige und andere Steuerpflichtige leisten vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer.
(2) Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig und basieren auf einer Schätzung des Jahreseinkommens oder dem Vorjahreseinkommen.
7. (1) Jede steuerpflichtige Person ist verpflichtet, bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben.
(2) Das Belastingkantoor prüft die Erklärung und erlässt einen Steuerbescheid.
8. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie bitte mit ja oder nee ab. Die Abstimmung endet am Donnerstag.
Stem: Wet op Inkomstebelasting
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Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad
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Re: Stem: Wet op Inkomstebelasting
Die Abstimmung ist beendet.
Der Entwurf wurde ohne Gegenstimme angenommen.
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Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad
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