Wet op die Hooggeregshof

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PJ Vorster
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Wet op die Hooggeregshof

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Der Volksraad hat beschlossen:

Wet op die Hooggeregshof

Artikel 1 – Stellung und Sitz
(1) Der Hooggeregshof ist das oberste Gericht des Vrystaats Verland.
(2) Er hat seinen Sitz in Vryburg.
(3) Alle Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen.

Artikel 2 – Zusammensetzung
(1) Der Hooggeregshof besteht aus einem Hoofregter und vier weiteren Regters.
(2) Die Richter des Hooggeregshofs werden vom Volksraad gewählt und üben ihr Amt für eine Dauer von zwölf Monaten aus. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(3) Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.

Artikel 3 – Zuständigkeiten
(1) Der Hooggeregshof entscheidet letztinstanzlich über Berufungen gegen Urteile der Landdroshowe.
(2) Er entscheidet über Grundsatzfragen, Verfassungsfragen sowie über Streitigkeiten zwischen den Organen des Staates.
(3) Der Hooggeregshof entscheidet ferner über Berufungen gegen Verfügungen des Hoofstaatsaanklaer und über Streitigkeiten, die die Auslegung der Gesetze des Vrystaats Verland betreffen.

Artikel 4 – Hauptstaatsanwalt
(1) Dem Hooggeregshof ist der Hoofstaatsaanklaer beigeordnet.
(2) Der Hoofstaatsaanklaer vertritt die Strafverfolgung vor dem Hooggeregshof und führt die Aufsicht über die Staatsaanklaer in den Distrikten.
(3) Der Hoofstaatsaanklaer wird vom Volksraad gewählt und übt sein Amt für eine Dauer von fünf Monaten aus. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Artikel 5 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad
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