GRONDWET VAN DIE VRYHEIDSBOND

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Henk de Klerk
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GRONDWET VAN DIE VRYHEIDSBOND

Beitrag von Henk de Klerk »

SATZUNG DES FREIHEITSBUNDES

I. Name und Sitz
• Die Organisation führt den Namen Vryheidsbond (Freiheitsbund).
• Der Sitz des Hauptvorstandes ist Vryburg.

II. Zweck der Vereinigung
Der Bund versteht sich als eine Sammlungsbewegung für alle, welche die Freiheit des Einzelnen in den Mittelpunkt ihres politischen Denkens stellen. Wir bekennen uns dazu, dass die Grundlage der Freiheit das Privateigentum ist. Der Bund dient als entschlossener Vorkämpfer für die Verteidigung dieser Naturrechte gegen jede staatliche Übergriffigkeit.

III. Gliederung der Organisation
• Die Ortsgruppe (Die Tak): Die unterste Einheit des Bundes. Zehn stimmberechtigte Bürger können eine Ortsgruppe gründen. Sie wählt ihren eigenen Vorstand.
• Der Distriktsrat (Die Distriksraad): Bestehend aus den Delegierten aller Ortsgruppen eines Distrikts. Er koordiniert die politische Arbeit vor Ort und besitzt das alleinige Recht zur Nominierung von Kandidaten für den Volksraad.
• Der Landeskongress (Die Kongres): Die höchste gesetzgebende Versammlung des Bundes. Er tritt jährlich zusammen. Jeder Distrikt entsendet Delegierte im Verhältnis zu seiner Mitgliederzahl.
• Der Hauptvorstand (Hoofbestuur): Bestehend aus dem Leier (Führer), welcher den Bund nach außen repräsentiert, und dem Sekretaris (Sekretär), welcher für die innere Koordination zwischen den Distrikten verantwortlich ist. Der Hauptvorstand führt die Beschlüsse des Kongresses aus.

IV. Mitgliedschaft
• Beitritt: Mitglied kann jeder mündige Bürger werden, der sich schriftlich zum Manifest des Bundes bekennt.
• Mitgliedsrechte: Jedes Mitglied hat das Recht, an den Versammlungen seiner Ortsgruppe teilzunehmen, Anträge zu stellen und sein Stimmrecht bei der Wahl der Amtsträger sowie der Nominierung von Kandidaten auszuüben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung innerhalb der parteiinternen Debatten ist unantastbar.
• Ausschluss: Ein Mitglied kann aus dem Bund ausgeschlossen werden, wenn es grob gegen diese Satzung oder die Grundsätze des Manifests verstößt, oder wenn sein öffentliches Handeln den Zielen des Bundes schuldhaft entgegenwirkt. Über den Ausschluss entscheidet der Distriktsrat nach Anhörung des Betroffenen.

V. Finanzen und Autonomie
• Die Finanzierung der Parteiarbeit erfolgt durch freiwillige Beiträge der Distrikte und Spenden freier Bürger.
• Jede Ortsgruppe verwaltet ihre eigene Kasse. Ein fixer Anteil für die landesweite Administration wird jährlich durch den Kongress neu festgesetzt.

VI. Die Wahl der Amtsträger
• Alle Ämter sind Wahlämter. Die Amtsträger des Bundes sind Diener der Mitglieder; sie besitzen keine Befehlsgewalt, sondern lediglich koordinierende Funktionen.
• Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

VII. Wehrhaftigkeit
Da der Vryheidsbond die persönliche Wehrhaftigkeit als notwendigen Schutz der Freiheit und des Eigentums betrachtet, wird von jedem Mitglied erwartet, dass es zur Verteidigung von Leib, Leben und Besitz bereitsteht. Die Zusammenarbeit mit der örtlichen Bürgerwacht wird ausdrücklich gefördert.

VIII. Änderungen der Satzung
Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit des Landeskongresses, nachdem alle Distriktsräte drei Monate zuvor schriftlich über den Wortlaut informiert wurden.
Hendrik “Henk” de Klerk
Vryheidsbond
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