Wet op Naturalisasie van Vreemdelinge

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PJ Vorster
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Wet op Naturalisasie van Vreemdelinge

Beitrag von PJ Vorster »

Der Volksraad hat beschlossen:

Wet op Naturalisasie van Vreemdelinge

1. Personen, die nicht im Freistaat geboren sind, sondern von auswärts hereinkommen, können das Bürgerrecht erlangen und Bürger werden, wenn sie eine Naturalisationsurkunde erwirkt und den Treueid geleistet haben.

2. Von auswärts hereingekommene Fremde können zur Naturalisation zugelassen werden, wenn sie den Nachweis bringen, dass sie sich mindestens zwei Wochen hier im Lande wohnhaft niedergelassen und während dieser Zeit den Gesetzen des Landes treu und gehorsam gezeigt haben.

3. Der Eid lautet: “Ich erkläre hiermit unter Eid, dass ich vorbehaltlos jede Loyalität und Treue zu jedem fremden Staat oder Staatsoberhaupt aufgebe, dem ich bisher jede Form von Loyalität geschuldet habe; dass ich dem Freistaat Verland treu sein werde, seine Gesetze beachten werde, alles unterstützen werde, das ihn voranbringt, und mich allem widersetzen werde, das ihm schaden kann. So wahr mir Gott helfe.”

4. Mit der Vollziehung des Gesetzes ist der Staatssekretaris betraut.

5. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad
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