Reglement van Orde
Verfasst: Mo 15. Jul 2024, 21:48
Der Volksraad hat beschlossen:
Reglement van Orde
1. Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Volksraad.
2. Der neugewählte Volksraad wird zu seiner ersten Sitzung vom ältesten Mitglied einberufen. Das älteste Mitglied führt den Vorsitz, bis der neugewählte Voorsitter das Amt übernimmt. Der Voorsitter leitet die Sitzungen des Volksraad und übt das Hausrecht aus.
3. Als Voorsitter gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen ein weiterer Wahlgang statt. Kommt dann keine Mehrheit zustande, ernennt der Staatspresident den Voorsitter unter den ursprünglich nominierten Kandidaten.
4. Rederecht im Volksraad haben seine Mitglieder, der Staatspresident und die Mitglieder des Uitvoerende Raad. Weiteres Rederecht erteilt der Voorsitter auf Antrag.
5. Anträge können jederzeit von den Mitgliedern des Volksraad, dem Staatspresident und den Mitglieder des Uitvoerende Raad gestellt werden. Debatten über Anträge werden vom Voorsitter binnen fünf Tagen nach Antragsstellung eingeleitet.
6. Eine Debatte über einen Antrag dauert fünf Tage. Der Voorsitter kann die Dauer auf sieben Tage verlängern oder, wenn kein Mitglied Einwand erhebt, die Debatte vorzeitig beenden. Durch Mehrheitsbeschluss des Volksraad kann die Dauer der Debatte auf höchstens weitere sieben Tage verlängert werden.
7. Abstimmungen dauern fünf Tage. Der Voorsitter kann die Dauer auf sieben Tage verlängern. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
8. In der Abstimmung ist mit “Ja” oder “Nee” zu stimmen. Andere Stimmen sind ungültig und werden nicht berücksichtigt.
Reglement van Orde
1. Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Volksraad.
2. Der neugewählte Volksraad wird zu seiner ersten Sitzung vom ältesten Mitglied einberufen. Das älteste Mitglied führt den Vorsitz, bis der neugewählte Voorsitter das Amt übernimmt. Der Voorsitter leitet die Sitzungen des Volksraad und übt das Hausrecht aus.
3. Als Voorsitter gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen ein weiterer Wahlgang statt. Kommt dann keine Mehrheit zustande, ernennt der Staatspresident den Voorsitter unter den ursprünglich nominierten Kandidaten.
4. Rederecht im Volksraad haben seine Mitglieder, der Staatspresident und die Mitglieder des Uitvoerende Raad. Weiteres Rederecht erteilt der Voorsitter auf Antrag.
5. Anträge können jederzeit von den Mitgliedern des Volksraad, dem Staatspresident und den Mitglieder des Uitvoerende Raad gestellt werden. Debatten über Anträge werden vom Voorsitter binnen fünf Tagen nach Antragsstellung eingeleitet.
6. Eine Debatte über einen Antrag dauert fünf Tage. Der Voorsitter kann die Dauer auf sieben Tage verlängern oder, wenn kein Mitglied Einwand erhebt, die Debatte vorzeitig beenden. Durch Mehrheitsbeschluss des Volksraad kann die Dauer der Debatte auf höchstens weitere sieben Tage verlängert werden.
7. Abstimmungen dauern fünf Tage. Der Voorsitter kann die Dauer auf sieben Tage verlängern. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
8. In der Abstimmung ist mit “Ja” oder “Nee” zu stimmen. Andere Stimmen sind ungültig und werden nicht berücksichtigt.