Seite 1 von 1

Stem: Wet op Skeidingsloon

Verfasst: Do 5. Jun 2025, 20:34
von PJ Vorster
Folgender Gesetzentwurf steht zur Abstimmung:

Wet op Skeidingsloon

1. Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen mindestens ein Jahr bestanden hat.

2. Der Anspruch auf Abfindung besteht unabhängig vom Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) Kündigung durch den Arbeitgeber;
(b) Eigenkündigung des Arbeitnehmers;
(c) Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages;
(d) Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand.

3. (1) Die Abfindung beträgt für jedes volle Jahr der Betriebszugehörigkeit einen Monatslohn.
(2) Als Monatslohn gilt das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
(3) Angefangene Jahre der Betriebszugehörigkeit, die mehr als sechs Monate betragen, werden als volles Jahr gewertet.

4. Die Abfindung ist innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und an den Arbeitnehmer auszuzahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wurde.

5. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Stimmen Sie bitte mit ja oder nee ab. Die Abstimmung endet am Dienstag.

Re: Stem: Wet op Skeidingsloon

Verfasst: Do 5. Jun 2025, 20:34
von PJ Vorster
Ja

Re: Stem: Wet op Skeidingsloon

Verfasst: Di 10. Jun 2025, 18:26
von PJ Vorster
Die Abstimmung ist beendet.

Der Entwurf wurde ohne Gegenstimme angenommen.