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MANIFES VAN DIE VRYHEIDSBOND

Verfasst: Di 27. Jan 2026, 20:41
von Henk de Klerk
MANIFEST DES FREIHEITSBUNDES

„Für Freiheit und Selbstbestimmung“

Grundsatzerklärung:
Der Freiheitsbund bekennt sich dazu, dass die Kraft unserer Nation nicht in der Gewalt des Staates gründet, sondern im Fleiß, dem Charakter und dem freien Willen jedes einzelnen Bürgers. Wir stehen für eine Republik freier Menschen, dem Recht verpflichtet, doch ungebeugt von Bürokratie. Der Staat ist der Diener des Bürgers, nicht sein Gebieter.

I. Die Staatsordnung: Der Beschränkte Staat
• Die begrenzten Befugnisse der Landesregierung: Die Einmischung der zentralen Verwaltung wird streng auf jene wesentlichen Aufgaben beschränkt, welche den gesamten Staat berühren: Auswärtige Angelegenheiten, die Sicherung der Grenzen gegen Übergriffe sowie die Aufrechterhaltung der einheitlichen Gemeinen Rechtsordnung.
• Souveränität der Distrikte und örtlichen Gemeinschaften: Alle Angelegenheiten von örtlicher Bedeutung – von der Unterweisung unserer Kinder bis hin zum Wegebau – obliegen ausschließlich den Distrikten sowie den Stadt- und Dorfverwaltungen. Der Bund achtet das Recht jeder Gemeinschaft, ihre inneren Belange in eigener Verantwortung zu regeln. Die Landesregierung darf nicht in die Haushaltsführung eines Ortes eingreifen, der seine Angelegenheiten nach dem Willen seiner Bürger ordnet.
• Das System der Landdroste: Wir fordern die volle Autonomie der Landdroste. Die Rechtsprechung muss ortsnah, zügig und transparent sein. Der Landdros ist der Schirmherr des Bürgers gegen staatliche Willkür.

II. Finanzielle Eigenständigkeit und wirtschaftliche Freiheit
• Niedrige Besteuerung als Grundprinzip: Die Landesregierung darf lediglich Anspruch auf eine minimale, einheitliche und niedrige Steuer erheben. Wir verwerfen progressive Steuersysteme, welche den erfolgreichen Bürger für sein Fortkommen bestrafen.
• Finanzielle Autonomie der Orte und Distrikte: Das Recht, zusätzliche, notwendige Abgaben für örtliche Bedürfnisse zu erheben, verbleibt ausschließlich bei den Distrikten, Städten und Dörfern. Die Bürger entscheiden selbst über den Umfang dieser Beiträge, damit die vor Ort erwirtschafteten Mittel unmittelbar der eigenen Gemeinschaft zugutekommen.
• Schutz der Währung: Ein freies Volk bedarf einer ehrlichen Währung. Der Staat hat nach seinen Mitteln zu haushalten; daher fordern wir ein Verbot von Staatsschulden, welche künftige Generationen belasten würden.
• Freiheit des Handels: Nieder mit Staatsmonopolen und Privilegien. Der freie Markt allein soll den Preis bestimmen, vom Bergwerk bis hin zum Kornfeld.

III. Individualismus und der wehrhafte Bürger
• Selbstverteidigung als Naturrecht: Das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, ist ein unveräußerliches Recht. Ein bewaffneter Bürger ist ein freier Bürger. Die Landesregierung hat keine Befugnis, den ehrbaren Bürger zu entwaffnen.
• Die Bürgerwacht: Anstelle eines großen, stehenden Heeres stützt sich der Bund auf die Tradition der freiwilligen Bürgerwacht. Jeder Distrikt und jeder Ort gewährleistet die eigene Sicherheit durch Bürger, die sich in Eigenverantwortung organisieren.
• Freiheit des Zusammenschlusses: Jede Gemeinschaft hat das Recht, ihre eigenen Überlieferungen zu pflegen und eigene Einrichtungen zu stiften, solange die Rechte des Einzelnen geachtet werden. Wir setzen auf die freiwillige Hilfe durch Kirchen und Vereine statt auf staatlichen Zwang.

IV. Die Herrschaft des Rechts
• Ein Recht für ein freies Volk: Wir berufen uns auf das Gemeine Recht als das Fundament unserer Freiheit. Es ist unser gemeinsames Erbe, welches dafür Sorge trägt, dass ein Vertrag im fernsten Dorf ebenso geheiligt ist wie in der Hauptstadt.
• Rechtssicherheit als Bindeglied: Die Landesregierung wacht einzig darüber, dass kein Distrikt, keine Stadt und kein Machthaber die Grundrechte des freien Bürgers verletzt. Das Gemeine Recht ist der Schild des Einzelnen gegen die Willkür der Mächtigen.