Grondwet van die Arbeidersparty

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Mossie Pietersen
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Grondwet van die Arbeidersparty

Beitrag von Mossie Pietersen »

Satzung der Arbeidersparty

Art. 1: Name, Sitz und Kennzeichen
(1) Die Organisation führt den Namen Arbeidersparty (AP).
(2) Der Sitz des Exekutivkomitees befindet sich im „Haus der Arbeit“ in Nieupoort.
(3) Das Abzeichen der Partei zeigt ein Zahnrad, in dem Hammer und Spitzhacke kreuzweise angeordnet sind. Die Parteifarben sind Orange, Schwarz und Rot.

Art. 2: Zweck der Partei
Die AP ist die politische Interessenvertretung der Werktätigen im Vrystaat Verland. Die Partei setzt sich ein für:
1. Die Sicherung des wirtschaftlichen und sittlichen Wohls der Arbeiter, der Handwerker und ihrer Familien.
2. Den Schutz der freien gewerkschaftlichen Organisation und des genossenschaftlichen Eigentums.
3. Die Verteidigung der heimischen Industrie gegen ausländische Ausbeutung, begründet auf den Werten des Beginselprograms.

Art. 3: Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Belange der Arbeiterschaft als ihre eigenen betrachtet.
(2) Der Antragsteller erkennt die Grundsätze der Partei an und darf keiner konkurrierenden politischen Vereinigung angehören.

Art. 4: Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied der AP gelobt:
1. Das Bestreben der Partei mit Wort und Tat zu fördern.
2. Den monatlichen Beitrag pünktlich zu entrichten, berechnet nach der Leistungsfähigkeit seines Lohnes.
3. Die Ehre der Partei zu schützen und den Geist der Kameradschaft gegenüber allen Mitgliedern zu wahren.

Art. 5: Gliederung der Partei
(1) Der Partykongres: Er ist das höchste Organ der Partei und tritt alle zwei Jahre zusammen. Er bestimmt die politischen Leitlinien und wählt das Uitvoerende Komitee.
(2) Das Uitvoerende Komitee: Dieses Gremium leitet die laufenden Geschäfte und sorgt für die Ausführung der Kongressbeschlüsse. Es besteht aus dem Voorsitter (Vertretung der Partei nach außen), dem Sekretaris (Koordination und Schriftwechsel) sowie Vertretern der verschiedenen Industriezweige.
(3) Die Streekskomitees: Diese koordinieren die Parteiarbeit in den Distrikten und bilden das Bindeglied zwischen der Parteiführung und den lokalen Organisationen.
(4) Die Werkkomitees: Dies sind die kleinsten Einheiten der Partei. Ein Werkkomitee wird direkt vor Ort in jedem Betrieb, jeder Mine oder jedem Hafenbereich gebildet.

Art. 6: Der Disziplinarausschuss
(1) Zur Wahrung des inneren Friedens und der Satzung wird ein Disziplinarausschuss bestellt.
(2) Der Ausschuss kann nach einer fairen Anhörung folgende Maßnahmen ergreifen: Verwarnung, zeitweiliger Ausschluss von Parteiämtern oder der vollständige Ausschluss aus der Partei.

Art. 7: Finanzen und Parteifonds
(1) Die Mittel der Partei werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht.
(2) Überschüsse fließen in einen Rücklagenfonds zur Deckung der politischen Kampagnen und Wahlkämpfe.

Art. 8: Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Partykongres.
(2) Diese Satzung tritt mit ihrer Bestätigung durch die Gründungsversammlung unmittelbar in Kraft.
Moses“Mossie” Pietersen
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