Zitat
“Die Gründung, Veränderung und Auflösung eines Unternehmens sind im Handelsregister einzutragen.
Anzugeben sind Name, Rechtsform, Sitz und Unternehmensgegenstand. Führt ein Unternehmer seine Geschäfte ohne weitere Gesellschafter und ohne Haftungsbeschränkung, entfällt die Angabe einer Rechtsform.”
(Gesetz über die Registrierung von Unternehmen vom 13. Juni 2020)
Forensoftware: Burning Board® Lite, entwickelt von WoltLab® GmbH