Zitat
22. Der Staatspräsident soll von den stimmberechtigten Bürgern gewählt werden; der Volksraad soll jedoch eine oder mehrere Personen zu dieser Wahl vorschlagen. Um wählbar zu sein, muß er das Alter von 30 Jahren erreicht haben, Mitglied einer Protestantischen Kirchengemeinde sein und keine entehrende Strafe erlitten haben.
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