Die Wahl des
Volksraad findet in der Zeit vom
5.–9. Januar 2022 statt.
Wählbar ist jeder Staatsbürger, der niemals eines Verbrechens durch richterlichen Spruch schuldig, nicht für bankrott oder insolvent erklärt worden ist, ferner der innerhalb des Staats seinen festen Wohnsitz genommen und das Alter von 30 Jahren erreicht hat.
Die
Kandidatur ist hier an dieser Stelle ab sofort und bis zum
29. Dezember 2021 unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort möglich.
Die Wahlberechtigung ergibt sich aus dem
Grondwet und dem
Stemregwet.