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Samstag, 27. März 2021, 19:28

Wet op Openbare Feesdae

Staatspräsident Pieck hat die Debatte und Beschlussfassung über den folgenden Gesetzentwurf beantragt:

Wet op Openbare Feesdae

1. Öffentliche Feiertage sind:
(a) die Sonntage;
(b) die hohen Feiertage: Goeie Vrydag, Paasmaandag, Hemelvaartsdag, Pinkstermaandag, Kersdag (25. Dezember);
(c) die übrigen Feiertage: Nuwejaarsdag, Stigtingsdag (6. März), Werkersdag (erster Freitag im Mai).

2. An den öffentlichen Feiertagen sind alle Tätigkeiten untersagt, die geeignet sind, die dem Tag angemessene Ruhe und Würde oder den Gottesdienst zu stören, insbesondere:
(a) jede Betätigung, die Lärm oder Störung im Übermaß verursacht;
(b) die Arbeit in industriellen, kaufmännischen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben sowie in öffentlichen Verwaltungen;
(c) Schaustellungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Theatervorstellungen und öffentliche Filmvorführungen;
(d) das Offenhalten von Spiellokalen;
(e) Sportveranstaltungen.

3. An öffentlichen Feiertagen sind erlaubt:
(a) die durch die täglichen Bedürfnisse bedingten Arbeiten und Verrichtungen, deren Unterlassung nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
(b) Hilfeleistungen und Arbeit bei Naturereignissen, Bränden, Unfällen und ähnlichen Vorkommnissen;
(c) landwirtschaftliche Arbeiten, die für die Viehhaltung erforderlich oder von der Witterung abhängig sind;
(d) notwendige Arbeiten in Betrieben, deren Natur eine durchgehende Tätigkeit erfordert;
(e) unaufschiebbare Wartungs- und Reparaturarbeiten.

4. Wer den Vorschriften dieses Gesetzes sowie den gestützt darauf erlassenen Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Behörden zuwiderhandelt, wird mit Buße bestraft.

5. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad

2

Samstag, 27. März 2021, 19:58

Geagte dames en here,

das vorliegende Gesetz will die Ruhe an öffentlichen Feiertagen schützen, um den Menschen Besinnung und Erholung zu ermöglichen.

Das 4. Gebot schreibt vor: “Denke an den Sabbattag und halte ihn heilig.”

Ich bitte um Zustimmung!
Willem Pieck
Staatspresident

3

Mittwoch, 31. März 2021, 19:28

Wenn es keine Einwände gibt, startet morgen die Abstimmung.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad

4

Mittwoch, 31. März 2021, 20:47

Ich möchte noch das Fest Trinitas, das eine Woche nach Pfingsten gefeiert wird, vorschlagen. Ebenso sollten der Reformationstag und der Buß- und Betttag am 17.11. aufgenommen werden. Vielleicht auch noch das Epiphaniefest am 06.01.?

5

Donnerstag, 1. April 2021, 17:44

RE: Wet op Openbare Feesdae

In der zweiten Jahreshälfte ist in der Tat ein zusätzlicher Feiertag sinnvoll.

Änderungsvorschlag:

Zitat

Wet op Openbare Feesdae

1. Öffentliche Feiertage sind:
(a) die Sonntage;
(b) die hohen Feiertage: Goeie Vrydag, Paasmaandag, Hemelvaartsdag, Pinkstermaandag, Vasdag (dritter Mittwoch im November), Kersdag (25. Dezember);
(c) die übrigen Feiertage: Nuwejaarsdag, Stigtingsdag (6. März), Werkersdag (erster Freitag im Mai).

2. An den öffentlichen Feiertagen sind alle Tätigkeiten untersagt, die geeignet sind, die dem Tag angemessene Ruhe und Würde oder den Gottesdienst zu stören, insbesondere:
(a) jede Betätigung, die Lärm oder Störung im Übermaß verursacht;
(b) die Arbeit in industriellen, kaufmännischen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben sowie in öffentlichen Verwaltungen;
(c) Schaustellungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Theatervorstellungen und öffentliche Filmvorführungen;
(d) das Offenhalten von Spiellokalen;
(e) Sportveranstaltungen.

3. An öffentlichen Feiertagen sind erlaubt:
(a) die durch die täglichen Bedürfnisse bedingten Arbeiten und Verrichtungen, deren Unterlassung nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
(b) Hilfeleistungen und Arbeit bei Naturereignissen, Bränden, Unfällen und ähnlichen Vorkommnissen;
(c) landwirtschaftliche Arbeiten, die für die Viehhaltung erforderlich oder von der Witterung abhängig sind;
(d) notwendige Arbeiten in Betrieben, deren Natur eine durchgehende Tätigkeit erfordert;
(e) unaufschiebbare Wartungs- und Reparaturarbeiten.

4. Wer den Vorschriften dieses Gesetzes sowie den gestützt darauf erlassenen Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Behörden zuwiderhandelt, wird mit Buße bestraft.

5. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Weitere Feiertage brauchen wir nicht.
Willem Pieck
Staatspresident

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Donnerstag, 1. April 2021, 23:06

:thumbup: Sehr schön - stimmen wir ab?

7

Freitag, 2. April 2021, 14:49

Die Abstimmung beginnt in Kürze.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad