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Montag, 28. Juni 2021, 20:37

Wet teen propaganda van nie-tradisionele seksuele verhoudings

Folgender Antrag steht zur Abstimmung:

Wet teen propaganda van nie-tradisionele seksuele verhoudings

1. Die Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen unter Minderjährigen, welche sich äußert in der Verbreitung von Informationen, die auf die Herausbildung nichttraditioneller sexueller Anlagen bei Minderjährigen, die Herausbildung einer verkürzten Vorstellung über die soziale Gleichwertigkeit traditioneller und nichttraditioneller sexueller Beziehungen oder die Aufdrängung von Informationen über nichttraditionelle sexuelle Beziehungen, welche ein Interesse an solchen Beziehungen hervorrufen, ausgerichtet sind, zieht eine Geldbuße in Höhe von 400 bis 500 Daler für Bürger; von 4·000 bis 5·000 Daler für Amtspersonen; von 50·000 bis 100·000 Daler oder die Einstellung der Tätigkeit für eine Dauer von 40 bis 90 Tage für juristische Personen nach sich.

2. Handlungen, die in Artikel 1 beschrieben sind, welche unter der Verwendung von Massenmedien und/oder Informations-Telekommunikationsnetzen (einschließlich Internet) vollzogen werden, ziehen eine Geldbuße von 5·000 bis 10·000 Daler für Bürger; 10·000 bis zu 20·000 Daler für Amtspersonen und 100·000 Daler oder der Einstellung der Tätigkeit für die Dauer von 40 bis 90 Tage für juristische Personen nach sich.

3. Handlungen, die in Artikel 1 beschrieben sind, welche durch ausländische oder staatenlose Bürger vollzogen werden, ziehen eine Geldbuße in Höhe von 400 bis zu 500 Daler und eine Ausweisung aus dem Freistaat Verland oder einen Inhaftierung bis zu 15 Tagen und Ausweisung aus dem Freistaat Verland nach sich.

4. Handlungen, die in Artikel 1 beschrieben sind, welche durch ausländische oder staatenlose Bürger unter Verwendung von Massenmedien und/oder Informations-Telekommunikationsnetzen (einschließlich Internet) vollzogen werden, ziehen eine Geldbuße in Höhe von 5·000 bis 10·000 Daler und die Ausweisung aus dem Freistaat Verland oder eine Inhaftierung bis zu 15 Tagen und eine Ausweisung aus dem Freistaat Verland nach sich.

5. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Stimmen Sie bitte mit ja oder nee ab. Die Abstimmung endet am Samstag.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad

2

Montag, 28. Juni 2021, 20:37

Ja
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad

3

Sonntag, 4. Juli 2021, 14:37

Die Abstimmung ist beendet. Der Entwurf wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad