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Samstag, 22. April 2023, 18:04

Kommandowet

vom 22. April 2023

Kommandowet

1. Die Bürgermacht wird zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zu Kommandos bei Aufständen im Innern des Landes und zur Verteidigung und Bekämpfung fremder Feinde aufgerufen.

2. Den Veldkornet-Assistenten und Veldkornetten ist die Aufrechterhaltung der Ordnung übertragen, den Veldkommandanten die Kommandos bei inneren Aufständen, dem General-Kommandanten die Verteidigung des Landes und die Bekämpfung fremder Feinde, in welchen Fällen der General-Kommandant den Oberbefehl über das ganze Kriegsheer haben soll.

3. Die Veldkornetten sollen eine Liste der Dienstpflichtigen ihrer Bezirke führen.

4. Die Bürger eines Bezirkes vereinigen sich zu einer Veldkornetschaft, welche sich ihrerseits in Korporalschaften gliedern, deren Führer (die Korporale) vom Veldkornet ernannt werden.

5. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Hermanus (Manie) Bosman
Staatspresident