Debat: Wet op Landroshowe

Der Volksrat ist die höchste gesetzgebende Gewalt Verlands.
Gesperrt
Benutzeravatar
PJ Vorster
Administrator
Beiträge: 105
Registriert: Do 4. Jul 2024, 18:08
Kontaktdaten:

Debat: Wet op Landroshowe

Beitrag von PJ Vorster »

Staatspresident Bosman hat die Debatte und Beschlussfassung über den folgenden Gesetzentwurf beantragt:

Wet op Landroshowe

Artikel 1 – Grundsätze
(1) Die Rechtspflege im Vrystaat Verland erfolgt nach dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und der Einheit des Rechts.
(2) Alle Bürger haben Anspruch auf ein faires Verfahren vor einem zuständigen Gericht.
(3) Alle Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen.

Artikel 2 – Friedensrichter
(1) Der Landdrost ernennt in jeder Wyk seines Distrikts einen Vrederegter.
(2) Der Vrederegter ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10 000 Daler sowie für Übertretungen.
(3) Gegen Entscheidungen des Vrederegters kann Berufung beim Landdrostgericht eingelegt werden.

Artikel 3 – Landdrostgericht
(1) In jedem Distrikt des Vrystaats Verland wird ein Landdroshof errichtet, bestehend aus dem Landdrost und sechs gewählten Heemraden.
(2) Der Landdrost entscheidet allein über alle Vergehen sowie über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 10 000 Daler.
(3) Bei Verbrechen entscheidet der Landdrost gemeinsam mit vier der gewählten Heemraden.
(4) Entscheidungen, bei denen der Landdrost mit Heemraden entscheidet, erfolgen nach dem Mehrheitsprinzip.
(5) Gegen Urteile des Landdroshofes ist Berufung beim Hooggeregshof zulässig.

Artikel 4 – Staatsanwaltschaft
(1) In jedem Distrikt wird auf Vorschlag des Landdrostes vom Hoofstaatsaanklaer ein Staatsaanklaer bestellt.
(2) Der Staatsaanklaer ist für die Verfolgung strafbarer Taten im Distrikt zuständig und untersteht dem Hoofstaatsaanklaer des Vrystaats Verland.
(3) Der Hoofstaatsaanklaer kann Weisungen, Richtlinien und Instruktionen für die Strafverfolgung in den Distrikten erlassen und Berufungen einleiten.

Artikel 5 – Begriffsbestimmungen
(1) Verbrechen sind Taten, die nach den Gesetzen des Vrystaats Verland mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind.
(2) Vergehen sind Taten, die eine geringere Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen.
(3) Übertretungen sind Taten, die mit Buße oder gemeinnütziger Arbeit von höchstens 120 Stunden bedroht sind.

Artikel 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad
Benutzeravatar
Manie Bosman
Beiträge: 25
Registriert: Do 4. Jul 2024, 19:57

Re: Debat: Wet op Landroshowe

Beitrag von Manie Bosman »

Geagte Dames en Here,

Die vorliegende Gesetzesvorlage regelt die Organisation und Zuständigkeit der Gerichte im Freistaat Verland. Ziel ist es, die Rechtspflege klar, einheitlich und für alle Bürger zugänglich zu gestalten.

Insbesondere werden festgelegt:

• die Einrichtung der Friedensrichter für kleinere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Übertretungen,

• die Zuständigkeit der Landdrostgerichte für Vergehen, Verbrechen und größere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten,

• die Aufgaben der Staatsanwaltschaft auf Distrikt- und Landesebene,

• die Definition der verschiedenen Kategorien strafbarer Taten (Verbrechen, Vergehen, Übertretungen), um die Zuständigkeiten der Gerichte eindeutig abzugrenzen.

Mit der Einführung dieses Gesetzes wird die Rechtsordnung des Freistaats Verland in allen Distrikten vereinheitlicht, die Zuständigkeiten der Gerichte klar geregelt und der Anspruch aller Bürger auf ein faires Verfahren gesichert.

Ich bitte um Zustimmung!
Hermanus (Manie) Bosman
Staatspresident
Benutzeravatar
PJ Vorster
Administrator
Beiträge: 105
Registriert: Do 4. Jul 2024, 18:08
Kontaktdaten:

Re: Debat: Wet op Landroshowe

Beitrag von PJ Vorster »

Die Abstimmung beginnt in Kürze.
Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad
Gesperrt