Folgender Gesetzentwurf steht zur Debatte:
Bankwet
1. (1) Die Bank van Verland ist ist die Zentralbank des Freistaats Verland.
(2) Die Bank hat ihren Sitz in Vryburg. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu unterhalten.
2. Ziele und Aufgaben der Bank sind:
(a) die Sicherstellung der Preisstabilität;
(b) die Förderung des allgemeinen Wirtschaftswachstums;
(c) die Verwaltung der Währungsreserven;
(d) die Sicherstellung der Bargeldversorgung und die Förderung des reibungslosen Betriebs der Zahlungssysteme;
(e) die Überwachung und Regulierung des Finanzsystems.
3. Die Bank ist unabhängig und darf keine Weisungen von staatlichen Stellen oder anderen Einrichtungen entgegennehmen.
4. (1) Das Direktorium führt die Geschäfte der Bank.
(2) Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur und vier weiteren Mitgliedern.
(3) Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Staatspräsidenten ernannt und vom Volksraad bestätigt.
5. (1) Der Daler ist das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel des Freistaats Verland.
(2) Ein Daler wird in 100 Stuiwer unterteilt.
6. (1) Die Bank ist verantwortlich für die Ausgabe und Verwaltung der Münzen und Banknoten.
(2) Münzen werden in den Nennwerten 5, 10, 25, 50 Stuiwer und 1 Daler ausgegeben.
(3) Banknoten werden in den Nennwerten 5, 10, 25, 50 und 100 Daler ausgegeben.
7. Alle Finanzinstitute im Freistaat Verland sind verpflichtet, den Daler als Zahlungsmittel anzuerkennen und zu verwenden.
8. Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
Debat: Bankwet
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Pieter Jan Vorster
Voorsitter van die Volksraad
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