Politik
Verland ist ein Freistaat mit repräsentativer Verfassung. Die Staatsgewalt geht von den Bürgern aus, die sie durch ihre gewählten Vertreter ausüben.
Die gesetzgebende Macht liegt in den Händen des Volksraad, der aus einem Mitglied jeder Veldkornetschaft der verschiedenen Distrikte und aus einem Mitglied jedes Hauptplatzes eines Distrikts besteht. Die Mitglieder des Volksraad werden auf vier hintereinander folgende Monate gewählt. Wahlberechtigt sind die Bürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Wählbar sind die Stimmberechtigten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Die Regierung besteht aus dem Staatspresident und dem Uitvoerende Raad (UR). Der Staatspresident wird auf Vorschlag des Volksraad von den stimmberechtigten Bürgern für fünf Monate direkt gewählt. Er ernennt mit Zustimmung des Volksraad den Staatssekretaris, der mit einem Außenminister vergleichbar ist und nach dem Staatspräsidenten der zweite Mann im Ausführenden Rat ist. Der Staatspresident kann weitere Mitglieder ernennen, die ebenfalls durch den Volksraad bestätigt werden müssen.
Administrativ zerfällt der Freistaat in 11 Distrikte, die jeweils mehrere Wyke umfassen. An der Spitze eines jeden Distriktes steht ein von den Bürgern gewählter Landdrost. Die Landdrostgerichte üben die rechtsprechende Gewalt aus. Als Berufungsinstanz gibt es den Hooggeregshof [Hoher Gerichtshof].
Jedes Dorf mit einer Einwohnerzahl von mehr als 500 Personen kann von der Regierung zur Stadt erklärt werden und hat als solche das Recht der Selbstverwaltung durch einen Stadsraad [Stadtrat] und einen Burgemeester [Bürgermeister].
Militär
Das verländische Heer ist eine Volksmiliz, die aus sämtlichen wehrfähigen Männern von 16 bis 60 besteht. Die Offiziere werden durch Stimmmenmehrheit gewählt: Die Feldkornettassistenten und Feldkornette durch die stimmberechtigten Bürger der Feldkornettschaften, die Kommandanten durch die stimmberechtigten Bürger der Distrikte und der Generalkommandant durch alle stimmberechtigten Bürger des Freistaats.
Die Feldkornettschaften eines Distriktes bilden ein Kommando. Jede Feldkornetschaft hat eine Stärke von 150–200 Bürger und wird in Korporalschaften von circa 25 Soldaten geteilt.