Politik

Verland ist ein Freistaat mit repräsentativer Verfassung. Die Staatsgewalt geht von den Bürgern aus, die sie durch ihre gewählten Vertreter ausüben.

Raadsaal
Raadsaal in Vryburg, Parlamentsgebäude (Quelle)

Die gesetzgebende Macht liegt in den Händen des Volksraad, dessen Mitglieder durch die Mehrheit der Stimmen der Wähler eines jeden Distrikts auf vier Monate gewählt werden. Stimmberechtigt und wählbar ist jeder in die Wählerliste aufgenommene Bürger, welcher das 21. Lebensjahr vollendet hat und eine direkte Steuer entrichtet.

Die Regierung besteht aus dem Staatspresident und dem Uitvoerende Raad (UR). Der Staatspresident wird auf Vorschlag des Volksraad von den stimmberechtigten Bürgern für fünf Monate direkt gewählt. Er ernennt mit Zustimmung des Volksraad den Staatssekretaris, der mit einem Außenminister vergleichbar ist und nach dem Staatspräsidenten der zweite Mann im Ausführenden Rat ist. Der Staatspresident kann weitere Mitglieder ernennen, die ebenfalls durch den Volksraad bestätigt werden müssen.

Administrativ zerfällt der Freistaat in 16 Distrikte, die jeweils mehrere Städte und Dörfer umfassen. An der Spitze eines jeden Distriktes steht ein vom Ausführenden Rat aus den Bürgern des Distrikts ernannter Landdrost. Die Landdrostgerichte üben die rechtsprechende Gewalt aus. Als Berufungsinstanz gibt es den Hooggeregshof (Hoher Gerichtshof).

An der Spitze jeder Stadt- oder Dorfverwaltung steht ein Burgemeester und ein Stads- oder Dorpsraad von sechs oder acht Mitgliedern.